Herzlich willkommen in der Privatpraxis für Physiotherapie
Mein Name ist
Thomas Frank
1974 wurde ich in Gießen geboren
1996 staatliche Anerkennung zum Masseur und med. Bademeister
1994 Ausbildung in Manueller Lymphdrainage
2002 staatliche Anerkennung als Physiotherapeut
2004 Ausbildung Propriozeptive neuromuskuläre Faszilitation (PNF)
2007-2009 Manuelle Therapie (VPT)
2014 Erlaubnis sekt. Heilpraktiker für Physiotherapie
2014-2016 Manuelle Therapie (Physio MWE/Deutsche Gesellschaft für Manuelle Medizin)
2016-2019 Manuelle Therapie (ZVK e.V./Arbeitsgemeinschaft Manuelle Therapie)
Vorrangige Heilmittel
Wer sich heute keine Zeit für seine Gesundheit nimmt,
wird später viel Zeit für seine Krankheiten brauchen.
-Sebastian Kneipp
Krankengymnastische Behandlung als Einzelbehandlung
Therapieziele:
Schmerzlinderung
Bewegungsverbesserung
Kräftigung der Muskulatur und
Verbesserung der Koordination
Krankengymnastische Behandlung, auch auf neurophysiologischer Grund-lage als Einzelbehandlung Regelbehandlungszeit: -Richtwert: 15 bis 25 Minuten.
Manuelle Therapie
Therapieziele:
Auffinden und Behandeln von Dysfunktionen (Schmerz, Überweglichkeiten Bewegungseinschränkungen und Weichteilaffektionen) am Bewegungsapparat
Manuelle Therapie Regelbehandlungszeit: -Richtwert: 15 bis 25 Minuten
Manuelle Lymphdrainage
Therapieziele:
Durch schonende manuelle
Gewebsverformung, überwiegend an der Körperoberfläche, wird der Abtransport von Gewebsflüssigkeit gefördert.
Manuelle Lymphdrainage MLD - 30 Minuten - (Teilbehandlung) Regelbehandlungszeit: Richtwert: 30 Minuten
Manuelle Lymphdrainage MLD - 45Minuten - (Großbehandlung) Regelbehandlungszeit:-Richtwert: 45 Minuten.
Manuelle Lymphdrainage MLD - 60 Minuten - (Ganzbehandlung) Regelbehandlungszeit:-Richtwert: 60 Minuten
Klassische Massagetherapie
Therapieziele:
Die Massage ist eine Therapiemethode zur Beeinflussung von Tonus und Turgor der
Haut und Muskulatur von Kontrakturen
Narben und Zirkulationsstörungen durch Dehnungs-, Zug- und Druckreitze
Klassische Massagetherapie (KMT) Massage einzelner oder mehrerer Körperteile, auch Spezialmassagen (Bindegewebs-, Segment-, Periost- und Colonmassage) Regelbehandlungszeit: -Richtwert: 15 bis 20 Minuten.
Bindegewebsmassage (BGM) Regelbehandlungszeit: -Richtwert: 20 bis 30 Minuten
Segment-, Periost-, Colonmassage Regelbehandlungszeit: -Richtwert: 15 bis 20 Minuten
Ergänzende Heilmittel
Heiße Rolle
Therapieziele:
Mehrdurchblutung
Anregung des Immunsystems
Schmerzlinderung
allgemeine Entspannung
Vorteil:
gegenüber Fango kein Hitzestau möglich
Fango/Moorpackung
Therapieziele:
Mehrdurchblutung
Anregung des Immunsystems
Spasmolyse
Schmerzlinderung
allgemeine Entspannung
Ultraschalltherapie
Therapieziele:
Schmerzlinderung
Steigerung der Gewebsdurchlässigkeit
Verklebung lösend
durchblutungsfördernd
anregende Wirkung auf Gewebsregeneration
Thermotherapie (Wärme- und Kältetherapie)
Warmpackung einzelner oder mehrerer Körperteile Richtwert: 20 bis 30 Minuten (einschließlich Nachruhe)
Heiße Rolle Regelbehandlungszeit: -Richtwert: 10 bis 15 Minuten
Ultraschall-Wärmetherapie Regelbehandlungszeit: -Richtwert: 10 bis 20 Minuten.
Kältetherapie bei einem oder mehreren Körperteilen Regelbehandlungszeit: -Richtwert: 5 bis 10 Minuten.
"Heutzutage
kennen die Menschen
von allem den Preis
und nicht den Wert"
Wissenswertes
Regelbehandlungszeiten bei ärztlicher Verordnung
Die gesetzlichen Krankenkassen geben in Ihren Rahmenverträgen mit den Therapeuten und Ihren Berfusverbänden Regelbehandlungszeiten vor. In meiner Privatpraxis für Physiotherapie orientiere ich mich an diesen Vorgaben.
Die Leistungen (physiotherapeutischen Maßnahmen) umfassen:
das Aufstellen des individuellen Behandlungsplans (Vorbereitung)
die Hilfeleistungen des Therapeuten (Vorbereitung)
die Durchführung der physiotherapeutischen Maßnahmen am Patienten
die Regelbehandlungszeit
Die Zeitangaben beziehen sich auf die Durchführung der Therapiemaßnahme am Patienten. Bei einzelnen Leistungen sind für die Regelbehandlungszeit Richtwerte angegeben. Dabei darf die Mindestdauer nur aus medizinischen Gründen unterschritten werden. Die Vor- und Nachbereitung ist Bestandteil der Behandlung.
die erforderliche Nachruhe
die Verlaufsdokumentation sowie ggf. die Mitteilung an den verordnenden Arzt (Nachbereitung)
weitere Arbeiten (Vorbereitung des Raumes, Terminvergabe, Vor- Aufbereitung der Fango/-Moorpackung, Anlage der Packung an den Patienten, Füllen der Wanne, Eingabe der Zusätze, Aufbereitung des Moor-schlamms und Einbringung in die Wanne, etc.). (Vor- bzw. Nachbereitung)
Die gesamte Auflistung inklusive ausführlicher Leistungsbeschreibungen der gesetzlichen Krankenversicherung finden sie hier, diese diehnt als Orientierrung für Privatpatienten und beihilfeberechtigt Versicherten.
Achte auf deinen Körper.
Es gibt ihn nur einmal.

Heilpraktiker für Physiotherapie (Sektorale Heilpraktiker)
Der erste Gang des Patienten führt meistens zum Arzt, der dann eine Verordnung für den Physiotherapeuten ausstellt. Durch die Zusatzqualifikation des sektoralen Heilpraktikers (Physiotherapie) wird die Diagnose vom Physiotherapeuten vorgenommen. Diagnose, Verordnung und Therapie bleiben in einer Praxis. Sie, der Patient, ersparen sich die u.U. langen Wartezeiten auf einen Termin in einer Facharztpraxis, den Weg zum Arzt und Sie kommen bei akuten Beschwerden direkt in die Physiotherapie Praxis. Ist die Befundlage unklar, wird der Patient natürlich trotzdem zu einem Facharzt weiter geleitet, um das Krankheitsbild weiter abzuklären.
Die Praxis für Physiotherapie Thomas Frank bietet die Leistungen eines sektoralen Heilpraktikers (Physiotherapie) seinen Patienten an. Der Inhaber, Thomas Frank, verfügt über diese Zusatzqualifikation.
Welche Vorteile haben Sie als Patient?
keine lange Wartezeit auf einen Arzttermin
Behandlung ohne ärztliche Verordnung
Ausführliche Befunderhebung und Diagnosestellung
Keine vorgeschriebene Therapieform, Behandlungszeit und Anzahl der zu leistenden Behandlungen und dadurch effektive Behandlung Ihrer Beschwerden
Weiterbehandlung nach vorheriger Heilmittelverordnung durch Ihren Arzt, der Ihnen aber wegen seines Budgets keine weiteren Verordnungen ausstellen kann.
Wer bezahlt die Behandlung?
Die Therapie wird ohne Heilmittelverordnung durch einen kassenzugelassenen Arzt nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Für alle Privatpatienten oder Patienten mit privater Zusatzversicherung gibt es die Möglichkeit der Erstattung. Die Rechnungen des Heilpraktikers (erstellt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker „GebüH) können bei den Privatversicherungen als Heilbehandlung geltend gemacht werden (sofern in Ihrem Vertrag Heilpraktikerleistungen erstattungsfähig sind).
Sie sind nicht privat versichert, möchten aber gerne die Vorteile genießen?
Viele Krankenkassen bieten für ihre Mitglieder oder auch Nichtmitglieder eine Zusatzversicherung an. Diese kann je nach Wunsch auch die Kosten für Behandlungen im Bereich der Heilpraktik mit abdecken. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kasse!
Preise:
Physiotherapie zum Festpreis von 43,00€/ 30 Minuten Bruttobehandlungszeit
In meiner Praxis buchen Sie Therapiezeit und berufliche Kompetenz, nicht wie üblich eine Behandlungsmaßnahme/-methode. Dies ist mir wichtig, um Ihnen eine hochwertige Hilfe bei Ihren Beschwerden zu ermöglichen.
Die Preise der Behandlungen orientieren sich an den aktuellen Vergütungen der gesetzlichen Krankenkassen und den dort vorgegebenen Behandlungszeiten. Unter Berücksichtigung der Behandlungzeit in meiner Praxis werden hiervon der ca. 1,3 fache Satz in Rechnung gestellt.
Meine höchste berufliche Qualifikation ist die manuelle Therapie. Aus diesem Grund lege ich bei meinen Behandlungszeiten die Vergütung der Manuellen Therapie zugrunde.
Der erste Termin wird ausschließlich als Doppelbehandlung angeboten. Dies notwendig ist, um ein gründliches Vorgespräch zu führen und eine physiotherpeutische Diagnose zu erstellen.
Sektoraler Heilpraktiker für Physiotherapie
Die Teilerlaubnis für den Bereich der Physiotherapie gestattet ausdrücklich und ausschließlich die dem Berufsbild des Physiotherapeuten im Ausbildungskatalog zugewiesenen Therapieverfahren.
Die Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde, eingeschränkt auf den Bereich der Physiotherapie, ist ausschließlich Personen, die im Besitz einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Physiotherapeut/in nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 des MPhG sind, vorbehalten.
Der Antragsteller muss:
mindestens 25 Jahre alt sein
eine körperliche und geistige Eignung zur Ausübung der Heilkunde im Bereich der Physiotherapie durch ein ärztliches Attest nachweisen können
eine für die Ausübung der Heilkunde im Bereich der Physiotherapie erforderliche Zuverlässigkeit durch ein amtliches Führungszeugnis nachweisen können
eine 4-jährige Berufstätigkeit (mit durchschnittlich mindestens 30 Stunden Wochenarbeitszeit) nachweisen können
einen Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Physiotherapie stellen
einen Nachweis über Fort- und Weiterbildungen, absolvierte Studiengänge oder Ausbildungsabschlüsse in den Bereichen Differentialdiagnostik und Berufs- und Gesetzeskunde vorlegen
ein amtliches Führungszeugnis vorlegen.
Die Praxistätigkeit beschränkt sich weiterhin auf die von Physiotherapeuten erlernten manuellen Fähigkeiten. Untersagt sind weiterhin die Ausübung der:
Osteopathie
Chiropraktik
invasive Eingriffe (Akupunktur mit Nadeln sowie Injektionen einschl. Blutentnahmen)
medikamentöse Behandlungen einschließlich Ausstellen von Rezepten zu diesem Zweck
